Aufhebungsvertrag in Pforzheim erst prüfen, dann entscheiden
Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten? Unterschreiben Sie nicht vorschnell.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt.
Für Arbeitnehmer kann das erhebliche Folgen haben.
Ohne sorgfältige rechtliche Bewertung können Geld oder wichtige Ansprüche verloren gehen.
Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag daher jetzt von Rechtsanwalt Ferdinand Fox, Anwalt für Arbeitsrecht in Pforzheim, prüfen.



Aufhebungsvertrag erhalten?
Das ist jetzt wichtig
Warten Sie nicht.
Unterschreiben Sie nichts unter Druck.
Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag jetzt prüfen.
Risiken eines Aufhebungsvertrags
Ein Aufhebungsvertrag kann Folgen haben:
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
- Zu niedrige Abfindung
- Verlust von Resturlaub oder Bonus
- Schlechte Zeugnisregelung
Hier geht es um Ihre berufliche und finanzielle Zukunft.
Abfindung
richtig verhandeln
Eine Abfindung ist Verhandlungssache.
Das erste Angebot ist meist nicht das beste.
Mit einer klaren Strategie lässt sich oft mehr erreichen.
Aufhebungsvertrag nicht immer die beste Lösung
Manchmal wäre eine Kündigung für Arbeitnehmer günstiger. Dann besteht die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage.
Das kann die Verhandlungsposition deutlich stärken.
Eine genaue Prüfung ist deshalb entscheidend.
Warum Sie mir
vertrauen können
Jahrzehntelange Erfahrung in Kündigungs-, Abfindungs- und Aufhebungsverfahren bildet die Grundlage für eine klare Strategie.
Die Taktiken von Arbeitgebern sind bekannt – ebenso die Anforderungen vor dem Arbeitsgericht.
Sie sprechen direkt mit mir.
Keine Weiterleitung. Keine Massenabfertigung.
Vor Gericht stehen wir gemeinsam.
Sie sind nicht allein.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
Ein Aufhebungsvertrag kann beim Arbeitslosengeld zu einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen führen.
Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit verhängen, wenn Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis selbst beenden oder daran mitwirken.
Das ist bei einem Aufhebungsvertrag häufig der Fall.
Während der Sperrzeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt. Außerdem kann sich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzen.
Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag daher vor der Unterschrift prüfen.
Die vorstehenden Informationen dienen einer ersten Orientierung und können eine individuelle rechtliche Beratung nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen.
